FAQ - Häufige Fragen
Kann ich nach Gutachten abrechnen ?
"Wählt der Geschädigte eine Abrechnung nach Gutachten bleibt es ihm überlassen, wozu er die Entschädigung verwendet. Er kann sie zur Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs, zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs oder z.B. für andere Dinge verwenden.„
Muss ich das Gutachten Zahlen ?
"Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall haben, zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr Gutachten. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mit uns.„
Wo muss ich mein Auto reparieren lassen ?
"Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen wo Sie möchten. Der Versicherer kann Ihnen zwar Angebote von Reparaturbetrieben machen, diese müssen Sie aber nicht annehmen.„
Gutachter:
Was ist, wenn die Versicherung einen Gutachter schicken möchte ?
"Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht, denn der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich für die Versicherung."
Kann die Versicherung den Gutachter ablehnen ?
"Bei einem schuldlosen Unfall muss die gegnerische Versicherung den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen akzeptieren."
Erstellung & Abwicklung:
Um was muss ich mich kümmern ?
"Wir nehmen Ihnen lästige Formalitäten ab und senden das Gutachten direkt an die zu regulierende Versicherung„
Darf ich einen Rechtsanwalt beauftragen ?
"Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben."